Das Blindengutachten wird von einem Facharzt für Augenheilkunde oder einem speziell ausgebildeten Gutachter erstellt. Es zielt darauf ab, den visuellen Funktionszustand einer Person präzise zu evaluieren, um festzustellen, ob die Kriterien für die Einstufung als blind oder hochgradig sehbehindert erfüllt sind. Diese Beurteilung ist von wesentlicher Bedeutung. Sie ermöglicht betroffenen Personen den Zugang zu spezialisierten Diensten, finanziellen Zuschüssen und technischen Hilfsmitteln. Diese sind notwendig für die Bewältigung des täglichen Lebens und die Teilhabe an der Gesellschaft.
Das Blindengutachten umfasst detaillierte Untersuchungen der Sehleistung. Dazu gehört die Bestimmung der Sehschärfe und die Überprüfung des Gesichtsfeldes. Zudem wird die Kontrastempfindlichkeit bewertet und die Fähigkeit zur Lichtwahrnehmung untersucht. Das Gutachten berücksichtigt auch, wie die Sehbehinderung die Lebensführung der betroffenen Person beeinflusst. Dazu bezieht es mögliche Begleiterkrankungen und psychosoziale Faktoren ein.
Die Erstellung eines Blindengutachtens folgt standardisierten Richtlinien und erfordert eine tiefgehende Analyse aller relevanten medizinischen Informationen. Die Ergebnisse sind eine wichtige Grundlage für Entscheidungen über Unterstützungsleistungen. Dazu gehören zum Beispiel Vorlesegeräte und spezielle Computerprogramme mit Sprachausgabe. Auch Orientierungs- und Mobilitätstrainings sowie berufliche Anpassungsmaßnahmen können gewährt werden.